POOLORDNUNG
Domki Płyniewoda

§1. Allgemeine Bestimmungen

  1. Der Pool befindet sich in der Komandorska-Straße 16 in Dziwnów und ist ein integraler Bestandteil der Anlage Domki Płyniewoda. Es gelten sowohl die allgemeine Hausordnung als auch diese Poolordnung.
  2. Jede Person, die den Pool nutzt, ist verpflichtet, sich vor der Nutzung mit dieser Poolordnung vertraut zu machen und diese einzuhalten.
  3. Der Pool ist unbewacht und wird nicht von einem Rettungsschwimmer betreut.
  4. Der Pool steht ausschließlich den Gästen der Domki Płyniewoda (angemeldeten Personen) kostenlos zur Verfügung.
  5. Der Pool ist saisonal von Juni bis September in der Zeit von 10:00 bis 20:00 Uhr geöffnet.
  6. Der Gastgeber oder eine von ihm bevollmächtigte Person behält sich das Recht vor, die Öffnungszeiten zu ändern, den Zugang zeitweise einzuschränken oder den Pool zu schließen, insbesondere bei:
    o ungünstigen Wetterbedingungen,
    o technischen Störungen oder Ausfällen,
    o Verunreinigung des Wassers oder des angrenzenden Bereichs,
    o anderen Umständen, die eine Gefahr oder Beeinträchtigung für die Nutzer darstellen.
  7. Die Nutzung des Pools außerhalb der Öffnungszeiten sowie entgegen den Bestimmungen dieser Poolordnung ist untersagt.
  8. Personen, die gegen die Ordnung, die Bestimmungen dieser Poolordnung oder gegen Anweisungen des Gastgebers verstoßen, können vom Poolbereich verwiesen werden.
  9. Der Schwimmbadbereich ist umzäunt und der Zugang ist nur mit einem Code möglich.
  10. Der Gastgeber Domki Płyniewoda übernimmt keine Haftung für verlorene oder unbeaufsichtigt zurückgelassene Gegenstände im Poolbereich.
  11. Volljährige Personen nutzen den Pool auf eigene Verantwortung. Für die Sicherheit von Kindern haften die Eltern oder gesetzlichen Vertreter. Es gilt eine ständige Aufsichtspflicht – auf Armlänge Abstand.
  12. Vor dem Betreten des Poolbereichs sind Badegäste verpflichtet:
    o Badebekleidung anzulegen,
    o saubere Badeschuhe zu tragen,
    o den Körper gründlich zu duschen.
  13. Kinder unter 3 Jahren müssen verpflichtend Schwimmwindeln tragen.
  14. Personen mit instabilem Gesundheitszustand nutzen den Pool auf eigene Verantwortung und mit besonderer Vorsicht. Der Gastgeber übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Folgen.
  15. Ältere Personen sowie schwangere Frauen sollten den Pool und seine Einrichtungen mit besonderer Vorsicht und entsprechend ihrem Gesundheitszustand nutzen.
  16. Personen, die den Pool vorsätzlich oder fahrlässig verunreinigen, werden mit den Kosten für den Wasserwechsel belastet. Bei Kindern haftet der Erziehungsberechtigte.
  17. Im Poolbereich sind Ordnung, Sauberkeit, Ruhe sowie die Befolgung der Anweisungen des Gastgebers oder der bevollmächtigten Person verpflichtend.
  18. Personen, die Schäden am Pool oder an dessen Ausstattung verursachen, haften für den entstandenen Schaden gemäß den Bestimmungen des Zivilrechts. Die Haftung beträgt 100 % des Schadenswertes.
  19. Alle Verletzungen, Unfälle sowie gefährliche Situationen sind unverzüglich dem Gastgeber oder einer bevollmächtigten Person zu melden.
  20. Beschwerden, Hinweise und Anmerkungen zur Nutzung des Pools sind dem Gastgeber der Domki Płyniewoda unverzüglich mitzuteilen.
  21. Der Gastgeber übernimmt keine Haftung für Unfälle, die durch Nichtbeachtung dieser Poolordnung entstehen.
  22. Diese Poolordnung ist auf der Website www.plyniewoda.pl verfügbar und Bestandteil der Mietvereinbarung.
  23. In allen nicht geregelten Angelegenheiten entscheidet der Gastgeber.

§2. Im Poolbereich ist es untersagt:

  1. Den Pool zu nutzen bei ansteckenden Krankheiten, Hautkrankheiten, offenen Wunden, Gleichgewichtsstörungen, Epilepsie oder anderen Erkrankungen, bei denen das Baden nicht empfohlen wird,
  2. Den Zutritt für aggressive Personen sowie für Personen unter Einfluss von Alkohol oder berauschenden Mitteln,
  3. Rauchen, Alkoholkonsum, Essen sowie die Einnahme von Rauschmitteln,
  4. Das Mitbringen von Glasbehältern, scharfen Werkzeugen oder gefährlichen Gegenständen,
  5. Das Herbeiführen von Situationen, die die Sicherheit anderer gefährden,
  6. Die zweckentfremdete Nutzung von Schwimm- oder Poolausstattung,
  7. Rennen, Hineinstoßen anderer Personen oder Werfen von Gegenständen ins Wasser,
  8. Das Springen ins Wasser vom Poolrand oder von der Terrasse,
  9. Die Zerstörung oder Beschädigung der Poolausstattung,
  10. Den Aufenthalt von Tieren im Pool und im angrenzenden Bereich,
  11. Das Zurücklassen von Kindern und Jugendlichen ohne Aufsicht,
  12. Das Tragen von Schmuck oder scharfen Gegenständen im Wasser,
  13. übermäßigen Lärm, laute Musik sowie Spiele, die andere Gäste gefährden oder stören,
  14. Das Betreten des Poolbereichs in ungeeigneter Kleidung oder ungeeignetem Schuhwerk,
  15. Das Auslösen von Fehlalarmen,
  16. Die Verunreinigung des Poolwassers – Kosten für den Wasserwechsel: 1000 PLN.