POOLORDNUNG
Domki Płyniewoda
§1. Allgemeine Bestimmungen
- Der Pool befindet sich in der Komandorska-Straße 16 in Dziwnów und ist ein integraler Bestandteil der Anlage Domki Płyniewoda. Es gelten sowohl die allgemeine Hausordnung als auch diese Poolordnung.
- Jede Person, die den Pool nutzt, ist verpflichtet, sich vor der Nutzung mit dieser Poolordnung vertraut zu machen und diese einzuhalten.
- Der Pool ist unbewacht und wird nicht von einem Rettungsschwimmer betreut.
- Der Pool steht ausschließlich den Gästen der Domki Płyniewoda (angemeldeten Personen) kostenlos zur Verfügung.
- Der Pool ist saisonal von Juni bis September in der Zeit von 10:00 bis 20:00 Uhr geöffnet.
- Der Gastgeber oder eine von ihm bevollmächtigte Person behält sich das Recht vor, die Öffnungszeiten zu ändern, den Zugang zeitweise einzuschränken oder den Pool zu schließen, insbesondere bei:
o ungünstigen Wetterbedingungen,
o technischen Störungen oder Ausfällen,
o Verunreinigung des Wassers oder des angrenzenden Bereichs,
o anderen Umständen, die eine Gefahr oder Beeinträchtigung für die Nutzer darstellen. - Die Nutzung des Pools außerhalb der Öffnungszeiten sowie entgegen den Bestimmungen dieser Poolordnung ist untersagt.
- Personen, die gegen die Ordnung, die Bestimmungen dieser Poolordnung oder gegen Anweisungen des Gastgebers verstoßen, können vom Poolbereich verwiesen werden.
- Der Schwimmbadbereich ist umzäunt und der Zugang ist nur mit einem Code möglich.
- Der Gastgeber Domki Płyniewoda übernimmt keine Haftung für verlorene oder unbeaufsichtigt zurückgelassene Gegenstände im Poolbereich.
- Volljährige Personen nutzen den Pool auf eigene Verantwortung. Für die Sicherheit von Kindern haften die Eltern oder gesetzlichen Vertreter. Es gilt eine ständige Aufsichtspflicht – auf Armlänge Abstand.
- Vor dem Betreten des Poolbereichs sind Badegäste verpflichtet:
o Badebekleidung anzulegen,
o saubere Badeschuhe zu tragen,
o den Körper gründlich zu duschen. - Kinder unter 3 Jahren müssen verpflichtend Schwimmwindeln tragen.
- Personen mit instabilem Gesundheitszustand nutzen den Pool auf eigene Verantwortung und mit besonderer Vorsicht. Der Gastgeber übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Folgen.
- Ältere Personen sowie schwangere Frauen sollten den Pool und seine Einrichtungen mit besonderer Vorsicht und entsprechend ihrem Gesundheitszustand nutzen.
- Personen, die den Pool vorsätzlich oder fahrlässig verunreinigen, werden mit den Kosten für den Wasserwechsel belastet. Bei Kindern haftet der Erziehungsberechtigte.
- Im Poolbereich sind Ordnung, Sauberkeit, Ruhe sowie die Befolgung der Anweisungen des Gastgebers oder der bevollmächtigten Person verpflichtend.
- Personen, die Schäden am Pool oder an dessen Ausstattung verursachen, haften für den entstandenen Schaden gemäß den Bestimmungen des Zivilrechts. Die Haftung beträgt 100 % des Schadenswertes.
- Alle Verletzungen, Unfälle sowie gefährliche Situationen sind unverzüglich dem Gastgeber oder einer bevollmächtigten Person zu melden.
- Beschwerden, Hinweise und Anmerkungen zur Nutzung des Pools sind dem Gastgeber der Domki Płyniewoda unverzüglich mitzuteilen.
- Der Gastgeber übernimmt keine Haftung für Unfälle, die durch Nichtbeachtung dieser Poolordnung entstehen.
- Diese Poolordnung ist auf der Website www.plyniewoda.pl verfügbar und Bestandteil der Mietvereinbarung.
- In allen nicht geregelten Angelegenheiten entscheidet der Gastgeber.
§2. Im Poolbereich ist es untersagt:
- Den Pool zu nutzen bei ansteckenden Krankheiten, Hautkrankheiten, offenen Wunden, Gleichgewichtsstörungen, Epilepsie oder anderen Erkrankungen, bei denen das Baden nicht empfohlen wird,
- Den Zutritt für aggressive Personen sowie für Personen unter Einfluss von Alkohol oder berauschenden Mitteln,
- Rauchen, Alkoholkonsum, Essen sowie die Einnahme von Rauschmitteln,
- Das Mitbringen von Glasbehältern, scharfen Werkzeugen oder gefährlichen Gegenständen,
- Das Herbeiführen von Situationen, die die Sicherheit anderer gefährden,
- Die zweckentfremdete Nutzung von Schwimm- oder Poolausstattung,
- Rennen, Hineinstoßen anderer Personen oder Werfen von Gegenständen ins Wasser,
- Das Springen ins Wasser vom Poolrand oder von der Terrasse,
- Die Zerstörung oder Beschädigung der Poolausstattung,
- Den Aufenthalt von Tieren im Pool und im angrenzenden Bereich,
- Das Zurücklassen von Kindern und Jugendlichen ohne Aufsicht,
- Das Tragen von Schmuck oder scharfen Gegenständen im Wasser,
- übermäßigen Lärm, laute Musik sowie Spiele, die andere Gäste gefährden oder stören,
- Das Betreten des Poolbereichs in ungeeigneter Kleidung oder ungeeignetem Schuhwerk,
- Das Auslösen von Fehlalarmen,
- Die Verunreinigung des Poolwassers – Kosten für den Wasserwechsel: 1000 PLN.
